Aufgaben des Kirchenvorstandes:
Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche - von den Gemeindemitgliedern gewählte - Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und verwaltet das Kirchenvermögen. Er ist unter anderem verantwortlich für
- den Haushalt der Gemeinde,
- die Verabschiedung der Jahresrechnung,
- die Durchführung von Bau- und Investitionsmaßnahmen in den gemeindeeigenen Einrichtungen wie Kirchen und Pfarrheim.
Damit unterstützt der Kirchenvorstand die Kirche vor Ort bei der Erfüllung ihrer seelsorglichen und karitativen Aufgaben. Der Kirchenvorstand besteht aus dem leitenden Pfarrer der Kirchengemeinde – er ist geborenes Mitglied und Vorsitzender – und den gewählten Frauen und Männern.
Mitglieder:
Derzeit gehören dem Kirchenvorstand folgende Damen und Herren an: